Die Klasse A1 kannst du bereits mit 16 Jahren erwerben. Du bist dann berechtigt, Krafträder mit einem Hubraum bis 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) zu führen. Das Leistung/Leergewicht-Verhältnis darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen. Dein Motorrad mit 11 kW muss also mindestens 110 kg Leergewicht haben (11 kW / 0,1 kW pro kg = 110 kg). Außerdem darfst du dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW fahren.
Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff, 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis: Grundausbildung und besondere Ausbildungsfahrten (5 Stunden Überland-, 4 Stunden Autobahn- und 3 Stunden Beleuchtungsfahrt)
Diese Regelung berechtigt dich nur zum Fahren innerhalb Deutschlands. Allerdings musst du keine Prüfungen ablegen – weder theoretisch noch praktisch. Eine Fahrerschulung ist hier ausreichend.
Den Führerschein der Klasse AM kannst du bereits mit 15 Jahren erwerben.
Mit dem Führerschein der Klasse AM darfst du zweirädrige Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren fahren.
Außerdem sind Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor) erlaubt.
Des Weiteren darfst du dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren führen.
Du bist dir unsicher, ob das von dir ins Auge gefasste Fahrzeug mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM geführt werden darf? Dann frag uns doch gerne. Wir stehen dir jederzeit beratend zur Seite.
Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff, 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis: Grundausbildung, keine besonderen Ausbildungsfahrten
Um ein Mofa zu führen braucht man keinen Führerschein, sondern nur eine Prüfbescheinigung. Das Mindestalter für den Erwerb dieser Prüfbescheinigung liegt bei 15 Jahren. Ein Mofa ist ein Zweirad mit Hilfsmotor mit maximal 25 km/h Höchstgeschwindigkeit. Auch manche dreirädrige Fahrzeuge gehören dazu, wenn sie ebenfalls auf 25 km/h begrenzt sind.
Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht sein. Das Mindestalter des Fahrers/der Fahrerin steigt dann allerdings auf 16 Jahre.
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