Alle Lkw-Fahrer, die gewerblich Fahrzeuge über 3,5 Tonnen fahren wollen und ihre Führerscheinklassen C1, C1E,
C, CE nach dem 10.09.2009 oder die Klassen D1, D1E, D, DE nach dem 10.09.2008 erworben haben oder jetzt erwerben möchten, müssen zusätzlich zur Führerscheinprüfung eine IHK-Prüfung ablegen. Diese Prüfung ist Teil der
beschleunigten Grundqualifikation oder der regulären Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG). Nach Bestehen wird die Schlüsselzahl 95 im Führerschein eingetragen.
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