Das Bergische Land und der Ennepe-Ruhr-Kreis bieten atemberaubende Landschaften, die sich perfekt mit dem Motorrad erkunden lassen. Bei uns kannst Du die passende Fahrerlaubnis erwerben – mit moderner Ausstattung und kompetenter Unterstützung begleiten wir Dich auf deinem Weg zum Führerschein.
Wir unterstützen Dich bei allen Anträgen und Formularen. Damit wir Deine Unterlagen möglichst schnell an die entsprechenden Stellen weiterleiten können, kannst Du schon einiges vorbereiten. Bring einfach folgende Unterlagen zu Deiner Anmeldung mit, wir kümmern uns um den Rest:
・Biometrisches Passbild
・Sehtest
・Nachweis Erste Hilfe Kurs
Beim Aufstieg von A2 auf A nach mindestens zwei Jahren Vorbesitz sind weder Theorieunterricht noch eine theoretische Prüfung erforderlich. Fahrstunden sind ebenfalls nicht vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule vor der praktischen Prüfung sicherstellen, dass Du alle Anforderungen erfüllst, weshalb mindestens eine Doppelstunde Fahrunterricht absolviert werden muss. Liegt der Vorbesitz von A2 unter zwei Jahren, sind praktische Fahrstunden vorgeschrieben: 3 Überland-, 2 Autobahn- und 1 Beleuchtungsfahrt. Außerdem musst Du insgesamt 10 Stunden Theorieunterricht besuchen (6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff).
Bei direktem Umstieg von A1 auf A sind eine Grundausbildung sowie 6 besondere Ausbildungsfahrten (3 Überland-, 2 Autobahn- und 1 Beleuchtungsfahrt) verpflichtend. Das Mindestalter von 24 Jahren muß erreicht sein.
Beim Aufstieg von A1 zu A2 nach mindestens zwei Jahren Vorbesitz sind weder Theorieunterricht noch eine Theorieprüfung erforderlich. Auch Fahrstunden sind nicht vorgeschrieben. Allerdings muss die Fahrschule vor der praktischen Prüfung sicherstellen, dass Du alle Anforderungen erfüllst – daher ist mindestens eine Doppelstunde Fahrunterricht notwendig.
Bei weniger als zwei Jahren Vorbesitz von A1 sind vorgeschrieben: Theorieunterricht (6 Stunden Grundstoff und 4 Stunden Zusatzstoff, außerdem eine praktische Ausbildung, bestehend aus XX Stunden Grundausbildung und besonderen Ausbildungsfahrten (3 Überland-, 2 Autobahn- und 1 Beleuchtungsfahrt).
Für B196 musst du 25 Jahre oder älter sein und seit mindestens 5 Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen
Die Schlüsselzahl 196 berechtigt Dich dann, Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum weniger als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) zu führen.
Das Leistung/Leergewicht-Verhältnis darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen. Dein Motorrad mit 11 kW muss also mindestens 110 kg Leergewicht haben (11 kW / 0,1 kW pro kg = 110 kg).
Theorie: 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten
Praxis: Fahrerschulung mit mindestens 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten
Diese Regelung berechtigt Dich nur zum Fahren innerhalb Deutschlands. Allerdings musst Du keine Prüfungen ablegen – weder theoretisch noch praktisch. Eine Fahrerschulung ist hier ausreichend.
Um ein Mofa zu führen braucht man keinen Führerschein, sondern nur eine Prüfbescheinigung. Das Mindestalter für den Erwerb dieser Prüfbescheinigung liegt bei 15 Jahren. Ein Mofa ist ein Zweirad mit Hilfsmotor mit maximal 25 km/h Höchstgeschwindigkeit. Auch manche dreirädrige Fahrzeuge gehören dazu, wenn sie ebenfalls auf 25 km/h begrenzt sind.
Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht sein. Das Mindestalter des Fahrers/der Fahrerin steigt dann allerdings auf 16 Jahre.
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