Motorrad und Mofa

Wir vermitteln das besondere Gefühl des Motorradfahrens

Das Bergische Land und der Ennepe-Ruhr-Kreis bieten atemberaubende Landschaften, die sich perfekt mit dem Motorrad erkunden lassen. Bei uns kannst du die passende Fahrerlaubnis erwerben – mit moderner Ausstattung und kompetenter Unterstützung begleiten wir dich auf deinem Weg zum Führerschein.

Die Anmeldung

Wir unterstützen dich bei allen Anträgen und Formularen. Damit wir deine Unterlagen möglichst schnell an die entsprechenden Stellen weiterleiten können, kannst du schon einiges vorbereiten. Bring einfach folgende Unterlagen zu deiner Anmeldung mit, wir kümmern uns um den Rest:

Biometrisches Passbild
Sehtest
Nachweis Erste Hilfe Kurs

Klasse A

(alle Motorräder)

Eingeschlossene Klassen: AM – A1 – A2

Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A darfst du alle Motorräder und dreirädrige Krafträder ohne Einschränkung fahren. Du musst dazu allerdings mindestens 24 Jahre alt sein, wenn du vorher noch keinen anderen A-Führerschein besessen hast, oder 20 Jahre, wenn du seit mindestens zwei Jahren deinen Führerschein der Klasse A2 besitzt. Für dreirädrige Krafträder gilt ein Mindestalter von 21 Jahren.

Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff, 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis: Grundausbildung und besondere Ausbildungsfahrten (5 Stunden Überland-, 4 Stunden Autobahn- und 3 Stunden Beleuchtungsfahrt)
Beim Aufstieg von A2 auf A nach mindestens zwei Jahren Vorbesitz sind weder Theorieunterricht noch eine theoretische Prüfung erforderlich. Fahrstunden sind ebenfalls nicht vorgeschrieben, allerdings muss die Fahrschule vor der praktischen Prüfung sicherstellen, dass du alle Anforderungen erfüllst, weshalb mindestens eine Doppelstunde Fahrunterricht absolviert werden muss. Liegt der Vorbesitz von A2 unter zwei Jahren, sind praktische Fahrstunden vorgeschrieben: 3 Überland-, 2 Autobahn- und 1 Beleuchtungsfahrt. Außerdem musst du insgesamt 10 Stunden Theorieunterricht besuchen (6 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff).

Beim direkten Umstieg von A1 auf A, der ein Mindestalter von 24 Jahren erfordert, sind eine Grundausbildung sowie 6 besondere Ausbildungsfahrten (3 Überland-, 2 Autobahn- und 1 Beleuchtungsfahrt) verpflichtend.

Klasse A2

(Motorräder bis 35 kW)

Eingeschlossene Klassen: AM –  A1

Mit der Führerscheinklasse A2 darfst du Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS) fahren, bei denen das Leistung/Gewicht-Verhältnis nicht mehr als 0,2 kW pro Kilogramm Leergewicht beträgt. Dein Motorrad mit 35 kW muss also mindestens 175 kg Leergewicht haben (35 kW / 0,2 kW pro kg = 175 kg). 
Du darfst nur Motorräder führen, die ursprünglich nicht mehr als 70 kW hatten – so soll verhindert werden, dass dein Motorrad leistungsstärker ist als deine Fahrerfahrung. Du möchtest größere und schnellere Motorräder fahren? Dann sprich uns gerne an uns lass dich beraten.

Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff, 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis: Grundausbildung und besondere Ausbildungsfahrten (5 Stunden Überland-, 4 Stunden Autobahn- und 3 Stunden Beleuchtungsfahrt)
Beim Aufstieg von A1 zu A2 nach mindestens zwei Jahren Vorbesitz sind weder Theorieunterricht noch eine Theorieprüfung erforderlich. Auch Fahrstunden sind nicht vorgeschrieben. Allerdings muss die Fahrschule vor der praktischen Prüfung sicherstellen, dass du alle Anforderungen erfüllst – daher ist mindestens eine Doppelstunde Fahrunterricht notwendig.

Bei weniger als zwei Jahren Vorbesitz von A1 sind vorgeschrieben: Theorieunterricht (6 Stunden Grundstoff und 4 Stunden Zusatzstoff, außerdem eine praktische Ausbildun, bestehend aus XX Stunden Grundausbildung und besondere Ausbildungsfahrten (3 Überland-, 2 Autobahn- und 1 Beleuchtungsfahrt)

Klasse A1

(Leichtkrafträder)

Eingeschlossene Klassen: AM

Die Klasse A1 kannst du bereits mit 16 Jahren erwerben. Du bist dann berechtigt, Krafträder mit einem Hubraum weniger als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) zu führen. Das Leistung/Leergewicht-Verhältnis darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen. Dein Motorrad mit 11 kW muss also mindestens 110 kg Leergewicht haben (11 kW / 0,1 kW pro kg = 110 kg). Außerdem darfst du dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW fahren.

Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff, 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis: Grundausbildung und besondere Ausbildungsfahrten (5 Stunden Überland-, 4 Stunden Autobahn- und 3 Stunden Beleuchtungsfahrt)

Schlüsselzahl B196

(Fahrberechtigung für Leichtkrafträder)

Eingeschlossene Klassen: -

Für B196 musst du 25 Jahre oder älter und seit mindestens 5 Jahren im Besitz deines Führerscheins der Klasse B sein.

Die Schlüsselzahl 196 berechtigt dich dann, Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum weniger als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) zu führen. Das Leistung/Leergewicht-Verhältnis darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen. Dein Motorrad mit 11 kW muss also mindestens 110 kg Leergewicht haben (11 kW / 0,1 kW pro kg = 110 kg).

Theorie: Fahrerschulung mit mindestens 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten
Praxis: Fahrerschulung mit mindestens 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten

Diese Regelung berechtigt dich nur zum Fahren innerhalb Deutschlands. Allerdings musst du keine Prüfungen ablegen – weder theoretisch noch praktisch. Eine Fahrerschulung ist hier ausreichend.

Klasse AM

(Rollerführerschein/Kleinkrafträder)

Eingeschlossene Klassen: -

Den Führerschein der Klasse AM kannst du bereits mit 15 Jahren erwerben.

Mit dem Führerschein der Klasse AM darfst du zweirädrige Kleinkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren fahren.

Außerdem sind Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfs-motor) erlaubt.

Des Weiteren darfst du dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren führen.

Du bist dir unsicher, ob das von dir ins Auge gefasste Fahrzeug mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM geführt werden darf? Dann frag uns doch gerne. Wir stehen dir jederzeit beratend zur Seite.

Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff, 2 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis: Grundausbildung, keine besonderen Ausbildungsfahrten

Klasse Mofa

Eingeschlossene Klassen: -

Um ein Mofa zu führen braucht man keinen Führerschein, sondern nur eine Prüfbescheinigung. Das Mindestalter für den Erwerb dieser Prüfbescheinigung liegt bei 15 Jahren. Ein Mofa ist ein Zweirad mit Hilfsmotor mit maximal 25 km/h Höchstgeschwindigkeit. Auch manche dreirädrigen Fahrzeuge gehören dazu, wenn sie ebenfalls auf 25 km/h begrenzt sind.

Besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren dürfen angebracht sein. Das Mindestalter des Fahrers/der Fahrerin steigt dann allerdings auf 16 Jahre.

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