Bus und Anhänger

Einfach, unkompliziert. Egal ob privat, beruflich oder durch einen Bildungsgutschein gefördert – wir bringen dich zum Führerschein.

Wenn du durch einen Bus-Führerschein deinen beruflichen Werdegang auf die nächste Stufe heben möchtest, dann bist du bei uns genau richtig. Durch unsere DEKRA Zertifizierung sind wir dazu berechtigt, Bildungsgutscheine anzunehmen. Das bedeutet, bei uns kannst du deinen Bus (und LKW) Führerschein im Rahmen einer Ausbildung oder Umschulung mit 100%iger Kostenübernahme durch Jobcenter oder Arbeitsamt machen. Sprich uns dazu gerne an uns lass dich beraten.

Die Anmeldung

Wir unterstützen dich bei allen Anträgen und Formularen. Damit wir deine Unterlagen möglichst schnell an die entsprechenden Stellen weiterleiten können, kannst du schon einiges vorbereiten. Bring einfach folgende Unterlagen zu deiner Anmeldung mit, wir kümmern uns um den Rest:

Biometrisches Passbild
Augenärztliche Untersuchung (nicht älter als 2 Jahre)
Ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
Nachweis Erste Hilfe Kurs
Gültigen Führerschein der Klasse B (wenn vorhanden, muss sonst zusätzlich erworben werden)
Personalausweis oder Reisepass / Aufenthaltstitel

Klasse D1

(Busse bis zu 8 m Länge und zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen)

Eingeschlossene Klassen: -

Mit einem Führerschein der Klasse D1 dürfen Kraftfahrzeuge (ausgenommen der Klassen AM, A1, A2 und A), die zur Personenbeförderung von nicht mehr als 16 Personen (der Fahrer nicht mitgezählt) gebaut wurden, geführt werden. Die Länge des Fahrzeugs darf hierbei acht Meter nicht überschreiten.

Mit einem Führerschein der Klasse D1 sind Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg erlaubt.

Theorie: 6 Doppelstunden Grundstoff, 10 Doppelstunden Zusatzstoff (bei Vorbesitz C1 oder C nur 4 Doppelstunden Zusatzstoff). Es gelten andere Regeln für den gemeinsamen Erwerb der Klassen B und D1).
Praxis: Die Praxisausbildung variiert individuell je nach Vorbesitz. Du kannst dich dazu jederzeit von unseren Expert*innen beraten lassen.
Bevor du mit der Ausbildung beginnen kannst, muss deine körperliche und geistige gesundheitliche Eignung festgestellt werden, außerdem musst du ein augenärztliches Attest vorlegen. Die Fahrerlaubnis für Klasse D1 wird immer nur für fünf Jahre erteilt und muss dann verlängert werden. Diese Verlängerung ist nur möglich, wenn dein Gesundheitszustand und dein Sehvermögen weiterhin als ausreichend bewertet werden. Bei gewerblichem Güterverkehr auf öffentlichen Straßen ist eine „Grundqualifikation“ notwendig. Wir beraten dich dazu gerne umfassend.

Für den Erwerb der Führerscheinklasse D1 musst du mindestens 21 Jahre alt sein. Es sei denn, du erwirbst den Führerschein im Rahmen einer Berufsausbildung. Dann kann das Mindestalter auf 18 Jahre herabgesetzt werden.

Klasse D1E

(D1-Busse mit Anhänger)

Eingeschlossene Klassen: BE

Die Klasse D1E ist eine Erweiterung der Klasse D1 und setzt daher den Besitz der Führerscheinklassen B und D1 voraus. Bei Fahrerlaubnisklasse D1E dürfen Kombinationen gefahren werden, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Theorie: keine
Praxis: Bei der Erweiterung von D1 auf D1E: Grundausbildung und besondere Ausbildungsfahrten (3 Stunden Überland-, 1 Stunde Autobahn- und 3 Stunden Beleuchtungsfahrt). Für alle anderen Kombinationen variiert die Praxisausbildung je nach Vorbesitz und kann individuell mit unseren Expert*innen besprochen werden.
Bevor du mit der Ausbildung beginnen kannst, muss deine körperliche und geistige gesundheitliche Eignung festgestellt werden, außerdem musst du ein augenärztliches Attest vorlegen. Die Fahrerlaubnis für Klasse D1E wird immer nur für fünf Jahre erteilt und muss dann verlängert werden. Diese Verlängerung ist nur möglich, wenn dein Gesundheitszustand und dein Sehvermögen weiterhin als ausreichend bewertet werden. Bei gewerblichem Güterverkehr auf öffentlichen Straßen ist eine „Grundqualifikation“ notwendig. Wir beraten dich dazu gerne umfassend.

Für den Erwerb der Führerscheinklasse D1E musst du mindestens 21 Jahre alt sein. Es sei denn, du erwirbst den Führerschein im Rahmen einer Berufsausbildung. Dann kann das Mindestalter auf 18 Jahre herabgesetzt werden.

Klasse D

(Busse zur Beförderung von mehr als 8 Personen)

Eingeschlossene Klassen: D1

Die Klasse D erlaubt dir, alle Fahrzeuge (ausgenommen solche der Klassen AM, A1, A2 und A) zu führen die zur Personenbeförderung gebaut wurden – auch mit mehr als acht Fahrgastplätzen.

Mit einem Führerschein der Klasse D dürfen Anhänger mitgenommen werden – allerdings darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht überschreiten. Dafür ist ein Führerschein der Klasse DE notwenig.

Theorie: 6 Doppelstunden Grundstoff, 18 Doppelstunden Zusatzstoff (bei Vorbesitz C1 12 Doppelstunden Zusatzstoff, D1 8 Doppelstunden Zusatzstoff und bei Vorbesitz C nur 8 Doppelstunden Zusatzstoff)
Praxis: Die Praxisausbildung variiert individuell je nach Vorbesitz. Du kannst dich dazu jederzeit von unseren Expert*innen beraten lassen.
Bevor du mit der Ausbildung beginnen kannst, muss deine körperliche und geistige gesundheitliche Eignung festgestellt werden, außerdem musst du ein augenärztliches Attest vorlegen. Die Fahrerlaubnis für Klasse D wird immer nur für fünf Jahre erteilt und muss dann verlängert werden. Diese Verlängerung ist nur möglich, wenn dein Gesundheitszustand und dein Sehvermögen weiterhin als ausreichend bewertet werden. Bei Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus muss eine zusätzliche Eignung wie bei Ersterteilung nachgewiesen werden.

Bei gewerblichem Güterverkehr auf öffentlichen Straßen ist eine „Grundqualifikation“ notwendig. Wir beraten dich dazu gerne umfassend.

Für den Erwerb der Führerscheinklasse D musst du mindestens 24 Jahre alt sein. Für Erwerb des Führerscheins zwischen dem 18. und 24. Lebensjahr gelten individuelle Regeln. Sprich uns dazu gerne an.

Klasse DE

(D-Busse mit Anhänger)

Eingeschlossene Klassen: BE – D1E

Die Klasse DE ist eine Erweiterung zur Klasse D und setzt daher den Besitz der Führerscheinklassen B und D voraus. Mit der Klasse D darfst du Anhänger über 750 kg ziehen, dabei gelten nach oben keine Beschränkungen.

Theorie: keine
Praxis: Grundausbildung und besondere Ausbildungsfahrten (3 Stunden Überland-, 1 Stunden Autobahn- und 1 Stunden Beleuchtungsfahrt)
Bevor du mit der Ausbildung beginnen kannst, muss deine körperliche und geistige gesundheitliche Eignung festgestellt werden, außerdem musst du ein augenärztliches Attest vorlegen. Die Fahrerlaubnis für Klasse D wird immer nur für fünf Jahre erteilt und muss dann verlängert werden. Diese Verlängerung ist nur möglich, wenn dein Gesundheitszustand und dein Sehvermögen weiterhin als ausreichend bewertet werden. Bei Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus muss eine zusätzliche Eignung wie bei Ersterteilung nachgewiesen werden

Bei gewerblichem Güterverkehr auf öffentlichen Straßen ist eine „Grundqualifikation“ notwendig. Wir beraten dich dazu gerne umfassend.

Für den Erwerb der Führerscheinklasse DE musst du mindestens 24 Jahre alt sein. Für Erwerb des Führerscheins zwischen dem 18. und 24. Lebensjahr gelten individuelle Regeln. Sprich uns dazu gerne an.

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