Beschleunigte Grundqualifikation

„Kennziffer 95“ im Führerschein mit bis zu 100 % Kostenübernahme

Egal ob im Bus, LKW oder als Berufsanfänger*in, Quer- oder Umsteiger*in, Du brauchst die Grundqualifikation. Die Ausbildung ist eine Voraussetzung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) und wird, nach erfolgreichem bestehen, mit der Kennziffer 95 in Deinem Führerschein vermerkt.

Grundqualifikation – good to know

Alle Lkw-Fahrer, die gewerblich Fahrzeuge über 3,5 Tonnen fahren wollen und ihre Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE nach dem 10.09.2009 oder Klassen D1, D1E, D, DE nach dem 10.09.2008 erworben haben oder jetzt erwerben möchten, müssen zusätzlich zur Führerscheinprüfung eine IHK-Prüfung ablegen. Diese Prüfung ist Teil der beschleunigten Grundqualifikation oder der regulären Grundqualifikation nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG). Nach Bestehen wird die Schlüsselzahl 95 im Führerschein eingetragen.

Wir bieten alles unter einem Dach

Wir bieten Dir alles, was Du für Deine Karriere als Berufskraftfahrer*in benötigst – aus einer Hand: Du kannst bei uns deine beschleunigte Grundqualifikation (Schlüsselzahl 95) und später dann die einzelnen Module absolvieren, die alle fünf Jahre zur Aufrechterhaltung deiner Grundqualifikation nötig sind. Wir bieten dir außerdem die Möglichkeit, ADR-Gefahrgut-Schulungen oder deinen Gabelstapler-Schein zu machen.

Wir sind für euch da

Der Kurs den Ihr sucht ist nicht dabei? Ihr wollt Eure eigenen Fahrer*innen Inhouse schulen? Wir versuchen für Euch alles möglich zu machen und bieten individuelle Lösungen für Eure Probleme. Meldet Euch noch heute direkt bei uns und wir helfen Euch, die perfekte Lösung zu finden.
Martin vom Sondern
Devrim Yücel
Svenja Voss

Dein Experte Devrim Yücel

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