LKW und Anhänger

Einfach, unkompliziert. Egal ob privat, beruflich oder durch einen Bildungsgutschein gefördert – wir bringen dich zum Führerschein.

Egal, ob du deinen LKW Führerschein brauchst, weil du dir ein großes Wohnmobil kaufst oder deinen beruflichen Werdegang auf die nächste Stufe heben möchtest – wir stehen dir zu Seite. Durch unsere DEKRA Zertifizierung sind wir dazu berechtigt, Bildungsgutscheine anzunehmen. Das bedeutet, bei uns kannst du deinen LKW- oder Bus- Führerschein im Rahmen einer Ausbildung oder Umschulung mit 100%iger Kostenübernahme durch Jobcenter oder Arbeitsamt machen. Sprich uns dazu gerne an uns lass dich beraten.

Die Anmeldung

Wir unterstützen dich bei allen Anträgen und Formularen. Damit wir deine Unterlagen möglichst schnell an die entsprechenden Stellen weiterleiten können, kannst du schon einiges vorbereiten. Bring einfach folgende Unterlagen zu deiner Anmeldung mit, wir kümmern uns um den Rest:

Biometrisches Passbild
Augenärztliche Untersuchung (nicht älter als 2 Jahre)
Ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
Nachweis Erste Hilfe Kurs
Gültigen Führerschein der Klasse B (wenn vorhanden, muss sonst zusätzlich erworben werden)
Personalausweis oder Reisepass / Aufenthaltstitel

Klasse C1

(Mittelschwere LKW)

Eingeschlossene Klassen: -

Mit der Führerscheinklasse C1 darfst du Kraftfahrzeuge zwischen 3.500 kg und 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse fahren. Ausgenommen hiervon sind Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D und alle Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung gebaut wurden. Dein Fahrzeug darf nicht mehr als acht Fahrgastplätze (Fahrersitz nicht mitgezählt) haben.

Mit einem Führerschein der Klasse C1 sind Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg erlaubt.

Eine Voraussetzung für den Erwerb der Führerscheinklasse C1 ist der Vorbesitz der Führerscheinklasse B. Alternativ können auch beide Klassen gleichzeitig erworben werden.

Theorie: 6 Doppelstunden Grundstoff, 10 Doppelstunden Zusatzstoff (bei Vorbesitz D1 oder D nur 2 Doppelstunden Zusatzstoff)
Praxis: Grundausbildung und besondere Ausbildungsfahrten (3 Stunden Überland-, 1 Stunde Autobahn- und 1 Stunden Beleuchtungsfahrt)
Bevor du mit der Ausbildung beginnen kannst, muss deine körperliche und geistige gesundheitliche Eignung festgestellt werden, außerdem musst du ein augenärztliches Attest vorlegen. Die Fahrerlaubnis für Klasse C1 wird immer nur für fünf Jahre erteilt und muss dann verlängert werden. Diese Verlängerung ist nur möglich, wenn dein Gesundheitszustand und dein Sehvermögen weiterhin als ausreichend bewertet werden. Bei gewerblichem Güterverkehr auf öffentlichen Straßen ist eine „Grundqualifikation“ notwendig. Wir beraten dich dazu gerne umfassend.

Für den Erwerb der Führerscheinklasse C1 musst du mindestens 18 Jahre alt sein.

Klasse C1E

(Mittelschwere Lastzüge und Sattelfahrzeuge)

Eingeschlossene Klassen: BE – D1E (sofern D1 vorhanden)

Die Klasse C1E ist eine Erweiterung zur Klasse C1 und setzt daher den Besitz der Führerscheinklassen B und C1 voraus. Mit der Klasse C1E darfst du schwerere Anhänger ziehen, dabei gelten folgende Möglichkeiten: Mit einem Zugfahrzeug der Klasse B darf dein Anhänger mehr als 3.500 kg wiegen, bei einem Gespann aus einem C1-Fahrzeug und einem C1E-Anhänger darf der Anhänger über 750 kg wiegen. In beiden Fällen darf das Gesamtgespann eine zulässige Gesamtmasse von 12.000 kg nicht überschreiten.

Theorie: keine
Praxis: Grundausbildung und besondere Ausbildungsfahrten (3 Stunden Überland-, 1 Stunde Autobahn- und 3 Stunden Beleuchtungsfahrt)
Bevor du mit der Ausbildung beginnen kannst, muss deine körperliche und geistige gesundheitliche Eignung festgestellt werden, außerdem musst du ein augenärztliches Attest vorlegen. Die Fahrerlaubnis für Klasse C1E wird immer nur für fünf Jahre erteilt und muss dann verlängert werden. Diese Verlängerung ist nur möglich, wenn dein Gesundheitszustand und dein Sehvermögen weiterhin als ausreichend bewertet werden. Bei gewerblichem Güterverkehr auf öffentlichen Straßen ist eine „Grundqualifikation“ notwendig. Wir beraten dich dazu gerne umfassend.

Für den Erwerb der Führerscheinklasse C1E musst du mindestens 18 Jahre alt sein.

Klasse C

(Mittelschwere LKW)

Eingeschlossene Klassen: C1

Die Klasse C berechtigt dich zum Fahren aller Fahrzeuge mit mehr als 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und mit nicht mehr als acht Fahrgastplätzen (Fahrersitz nicht mitgezählt). Ausgenommen hiervon sind Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D und alle Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung gebaut wurden.

Mit einem Führerschein der Klasse C sind Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 750 kg erlaubt.

Theorie: 6 Doppelstunden Grundstoff, 10 Doppelstunden Zusatzstoff (bei Vorbesitz C1 oder D1 nur 4 Doppelstunden Zusatzstoff, bei Vorbesitz D nur 2 Doppelstunden Zusatzstoff)
Praxis: Grundausbildung und besondere Ausbildungsfahrten (5 Stunden Überland-, 2 Stunden Autobahn- und 3 Stunden Beleuchtungsfahrt. Bei der Erweiterung von C1 auf C: 3 Stunden Überland-, 1 Stunde Autobahn- und 1 Stunde Beleuchtungsfahrt)
Bevor du mit der Ausbildung beginnen kannst, muss deine körperliche und geistige gesundheitliche Eignung festgestellt werden, außerdem musst du ein augenärztliches Attest vorlegen. Die Fahrerlaubnis für Klasse C wird immer nur für fünf Jahre erteilt und muss dann verlängert werden. Diese Verlängerung ist nur möglich, wenn dein Gesundheitszustand und dein Sehvermögen weiterhin als ausreichend bewertet werden. Bei gewerblichem Güterverkehr auf öffentlichen Straßen ist eine „Grundqualifikation“ notwendig. Wir beraten dich dazu gerne umfassend.

Für den Erwerb der Führerscheinklasse C musst du mindestens 21 Jahre alt sein. Es sei denn, du erwirbst den Führerschein im Rahmen einer Berufsausbildung. Dann kann das Mindestalter auf 18 Jahre herabgesetzt werden. Für Einsatzfahrzeuge von zum Beispiel Rettungskräften, Polizei oder Katastrophenschutz kann das Mindestalter unter bestimmten Umständen auch auf 18 Jahre herabgesetzt werden.

Klasse CE

(schwere Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge)

Eingeschlossene Klassen: BE – C1E – T – DE (sofern D vorhanden ist)

Die Klasse CE ist eine Erweiterung zur Klasse C und setzt daher den Besitz der Führerscheinklassen B und C voraus. Mit der Klasse C darfst du Anhänger über 750 kg ziehen, dabei gelten nach oben keine Beschränkungen.

Theorie: 6 Doppelstunden Grundstoff, 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis: Grundausbildung und besondere Ausbildungsfahrten (5 Stunden Überland-, 2 Stunden Autobahn- und 3 Stunden Beleuchtungsfahrt)
Bevor du mit der Ausbildung beginnen kannst, muss deine körperliche und geistige gesundheitliche Eignung festgestellt werden, außerdem musst du ein augenärztliches Attest vorlegen. Die Fahrerlaubnis für Klasse CE wird immer nur für fünf Jahre erteilt und muss dann verlängert werden. Diese Verlängerung ist nur möglich, wenn dein Gesundheitszustand und dein Sehvermögen weiterhin als ausreichend bewertet werden. Bei gewerblichem Güterverkehr auf öffentlichen Straßen ist eine „Grundqualifikation“ notwendig. Wir beraten dich dazu gerne umfassend.

Für den Erwerb der Führerscheinklasse CE musst du mindestens 21 Jahre alt sein. Es sei denn, du erwirbst den Führerschein im Rahmen einer Berufsausbildung. Dann kann das Mindestalter auf 18 Jahre herabgesetzt werden.

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